Direkt Abrechnung von Löhnen im Baugewerbe anfragen
Lohnabrechnungen nach aktuellen Gesetzesgebungen
Die Abrechnung von Lohn und Gehalt im Baugewerbe unterliegt besonderen Arbeitsbedingungen und bringt somit spezielle Gesetzgebungen mit sich. Wir können unser Fachwissen und unsere Erfahrungen dafür nutzen, die Löhne von Arbeitnehmern im Baugewerbe vollständig und gesetzeskonform abzurechnen.
Wir unterstützen Sie bei der Lohnbuchhaltung und sorgen dafür, dass…
- die Beschäftigung, auch in Schlechtwetter-Phasen, ganzjährig gesichert ist.
- der Urlaubsanspruch gewerblicher Arbeitnehmer gesichert ist.
- die Winterbeschäftigungsumlagen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden.
- die zusätzliche Altersvorsorge gesichert ist.
- die Bedürfnisse des Bauhauptgewerbes, des Baunebengewerbes und des Bauhilfsgewerbe abgedeckt sind.
Sie brauchen Unterstützung bei der Abrechnung von Löhnen im Baugewerbe? Wir helfen Ihnen gerne weiter, vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Termin.